Öffnung des Schießstandes

Die Schließung des Schießstandes ist ab sofort aufgehoben. Damit findet das Training wieder zu den gewohnten Zeiten statt.

Bitte beachtet dabei das folgende Hygienekonzept

Hygienekonzept

für die Nutzung des Schießstandes gem. § 4 der Nds. Corona-Verordnung in der
neuesten Fassung
1. Allgemeines / Personenzahl / Abstandsgebot
1.1 Der Schießstand und das Vereinsheim darf nur von Personen „2G+“ (d.h. 2 x
geimpft + geboostert oder mit Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) betreten/genutzt
werden.
1.2 Der Schießstand ist derzeit ausschließlich für den Schießbetrieb (zu den
allgemeinen Trainingszeiten) geöffnet. Weitere Nutzungen (Feiern o.ä,.) sind nicht
gestattet.
1.2. Im Aufenthaltsraum ist die FFP2-Maske zu tragen. Sie darf lediglich am Tisch
(bei entspr. Abstand) abgenommen werden. Ein Zusammenstehen an der Theke ist
nicht erlaubt! (Es gelten die Bestimmungen für gastronomische Betriebe sinngemäß)
1.4 Der Waffenaufbewahrungsraum darf nur von -1- Person betreten werden.
2. Sanitäre Einrichtungen
Es darf nur jeweils -1- Person die Toilettenanlage benutzen.
3. Reinigung / Desinfektion
3.1 Mittel zur Desinfektion von Händen und Gegenständen stehen bereit.
3.2 Vereinswaffen und die Tische im Aufenthaltsraum sind unmittelbar nach
Gebrauch vom jeweiligen Nutzer zu desinfizieren. Die Desinfektion der Theke
übernimmt der jeweilige Thekendienst.
4. Lüftung
Regelmäßige Lüftung (ca. alle 45 Min. Für 10 Min.) durch „Durchzug“ zum KK-Stand
ist von der Schießaufsicht sicherzustellen.
5. Dokumentation / Erfassung von Kontaktdaten
Die Anwesenheitsliste liegt an der Theke aus und ist von der Aufsicht zu führen.