Auflagen für den Schießstandbetrieb
Ab dem 25. Mai 2020 können wir den Schießstand wieder nutzen. Daher finden ab nächster Woche auch alle Trainingszeiten wieder statt. Jedoch sind dabei folgende Auflagen einzuhalten.
Ab dem 25. Mai 2020 können wir den Schießstand wieder nutzen. Daher finden ab nächster Woche auch alle Trainingszeiten wieder statt. Jedoch sind dabei folgende Auflagen einzuhalten.
Der Abstand zwischen den einzelnen Schützen/-innen muss 2 Meter betragen!
Gemeinsam genutzte Sportgeräte (dazu gehören auch die Scheibenzuganlagen) müssen nach jedem/-r Schützen/-in desinfiziert werden
Handdesinfektionsmittel muss vorgehalten werden
Anwesenheitslisten sind zu führen
Der Aufenthalt im Vereinsheim (z.B. „Wartezeiten“ und Sitzungen) sind unter Berücksichtigung der Vorgaben für Gaststätten erlaubt.
Abstand von 2 Metern von Tisch zu Tisch
Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person
Handdesinfektionsmittel muss vorgehalten werden
Anwesenheitslisten sind zu führen
Bitte haltet diese Regeln strikt ein, damit unseren Sport auch weiterhin betreiben können und unser Stand nicht aufgrund von Verstößen behördlich geschlossen wird.